Nachdem das Bundesverfassungsgericht die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für nichtig erklärt hat, forderte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter Gaehtgens, heute in Bonn Bund und Länder auf, so schnell wie möglich eine rahmenrechtliche Grundlage für die Junior-Professur zu schaffen. "Die Juniorprofessur ist eine von verschiedenen sinnvollen Alternativen der wissenschaftlichen Qualifikation", sagte er. "Die Länder, welche die Junior-Professur noch nicht im Landesrecht verankert haben, sollten sie daher jetzt einführen können, die anderen sollten sie beibehalten. Wir begrüßen daher diesbezügliche Äußerungen einiger Wissenschaftsminister. Das Bundesverfassungsgericht hat eine fakultative Regelung der Juniorprofessur durchaus für zulässig gehalten. Hierfür hat sich die HRK auch immer eingesetzt. Zudem erhalten wir durch eine rahmenrechtliche Regelung eine einheitliche korporationsrechtliche Zuordnung der Juniorprofessoren zu den Hochschullehrern."
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