Die Frage, ob die Verwendung geschützter Kennzeichen in HTML-Metatags einer Website eine Markenrechtsverletzung darstellt, bleibt zwischen deutschen Gerichten weiterhin umstritten. Nachdem das OLG Düsseldorf diese Frage noch im Februar dieses Jahres ausdrücklich verneint hatte, kommt das LG München I in einer aktuellen Entscheidung (24. Juni 2004, Az. 17 HK 0 10389/04) zu dem genau gegenteiligen Ergebnis, wie Jörg Heidrich meldet.
Mit der Entscheidung orientiert sich das LG München I wieder an der bisher herrschenden Linie in der Rechtsprechung, so dass das Urteil des OLG Düsseldorf vielleicht ein Ausreißer bleiben wird.
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