Mittwoch, Juli 28, 2004

Prüfungsangst entschuldigt nicht

Auch wer sich noch so sehr vorm Examen fürchtet, sollte daran teilnehmen. Laut einem neuen Urteil sind verängstigte Studenten selbst mit einem ärztlichen Attest nicht aus dem Schneider.

Auch ärztlich attestierte Prüfungsangst ist keine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben von einem Examen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden (Az.: 14 A 3057/03).
Meldung auf sueddeutsche.de, das Urteil findet sich in der NVwZ.

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