Auch wer sich noch so sehr vorm Examen fürchtet, sollte daran teilnehmen. Laut einem neuen Urteil sind verängstigte Studenten selbst mit einem ärztlichen Attest nicht aus dem Schneider.Meldung auf sueddeutsche.de, das Urteil findet sich in der NVwZ.
Auch ärztlich attestierte Prüfungsangst ist keine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben von einem Examen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden (Az.: 14 A 3057/03).
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