Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Rechtsberatung im Einzelfall auch ohne eine entsprechende Erlaubnis möglich sein kann. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines langjährigen Juristen gegen ein Bußgeld wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten statt. Die Geschäftsmäßigkeit müsse im Einzelfall genau überprüft werden, so das BVerfG. Weiter deuteten die Richter an, das Rechtsberatungsgesetz könnte durch eine «Veränderung der Lebenswirklichkeit» anpassungsbedürftig geworden sein.
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004; Az.: 1 BvR 737/00 (PM / Volltext), siehe bei Beck und bereits bei Rainer, der auf den JurText-Kommentar hinweist.
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