Die Hanse Law School ist ein gemeinsamer Studiengang dreier europäischer Universitäten (Oldenburg, Bremen, Groningen) aus zwei europäischen Mitgliedstaaten (Deutschland/Niederlande), deren Studienprogramm aufeinander abgestimmt ist. Dies erleichtert den nahtlosen Wechsel zwischen den Standorten. Zusätzlich zu rechtswissenschaftlichen Fächern studieren Sie interdisziplinär im „Studium der freien Wahl“. Die Universität Oldenburg beispielsweise bietet eine Zusatzqualifikation in den Fächern Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre an.
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten gleichzeitig mit dem deutschen Titel LL.M den niederländischen juristischen Regelabschluss „Master of Laws“ (frühere Bezeichnung „Meester in de Rechten“), wenn Sie den Auslandsanteil beider Studiengänge in Groningen absolviert haben.
Informationen zur
Hanse Law School, wo sich auch der deutliche Hinweis findet:
Für den Zugang zur deutschen Anwaltschaft ist gem. § 16 ff EuRAG eine Zusatzprüfung bzw. eine dreijährige Praxis im deutschen Recht erforderlich. Auf beides bereitet die Hanse Law School mit dem hohen Anteil des deutschen Rechts im Studium bestens vor. Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
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