In manchen Fällen sind Studiengebühren für ein Zweitstudium in Hessen unzulässig. Frankfurter Richter erklärten per Eilverfahren einen Gebührenbescheid über 500 Euro für nichtig, ein Jurastudent darf kostenlos weiterstudieren.Dagegen wehrte sich der Student - und bekam vom VG Frankfurt Recht, wie der UniSPIEGEL berichtet.
Bevor der Student sich für Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main einschrieb, hatte er bereits ein Diplom an der Verwaltungsfachhochschule in Rothenburg an der Fulda erworben. Da in Hessen nur noch das Erststudium bis zu einer bestimmten Semestergrenze kostenlos ist, setzte die Frankfurter Uni die Studiengebühr für das Zweitstudium fest.
Samstag, August 14, 2004
Jura nach Verwaltungsfachhochschule: Keine Zweitstudiengebühren in Hessen
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen