Viele Laien halten bekanntlich den von Baustellenschildern bekannten Satz "Eltern haften für ihre Kinder" für richtig (was er in dieser Form ganz gewiss nicht ist). Angesichts von § 278 BGB, § 1664 BGB und ähnlicher Konstellationen scheint mir richtiger zu sein, von einer Haftung der Kinder für ihre Eltern zu sprechen. Der Frage geht Steffen Waitzmann in seiner Dissertation (Tübingen 2002, 256 S. PDF) nach.
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