Unter den Namensschutz einer Stadt fallen alle mit dem Stadtnamen identischen oder aus ihm abgeleiteten Domains. Unter diesem Aspekt hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Domainname «rathaus-oberhausen.de» nur der Stadt Oberhausen zusteht. Ein Durchschnittsbürger verbinde mit dem Begriff «Rathaus» das offizielle Verwaltungs- und Repräsentationsgebäude der Stadt und erwarte eine offizielle Seite mit entsprechenden Informationen und Angeboten.
LG Duisburg, Beschluss vom 27.05.2004, Az.: 10 O 79/04 (Hintergründe bei Beck).
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