Der Streit um Domain-Namen ist um eine rechtliche Facette reicher: Nach einer Entscheidung des OLG Celle (Download als PDF) steht eine Domain auch formal nur dem Namensträger zu. Demnach darf sich eine Internetagentur auch dann nicht beim DeNIC als Inhaber eintragen lassen, wenn sie im Namen des Auftraggebers handelt und dieser auf Grund des identischen Firmennamens einen Anspruch auf die Adresse hat.
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