Das Oberlandesgericht Hamm hat am 25.08.2004 gegen einen 22-jährigen Mann aus Höxter die Auslieferungshaft nach Spanien angeordnet. Dem Mann wird dort vorgeworfen, Anfang des Jahres 2003 in Valencia einen kolumbianischen Staatsangehörigen erwürgt zu haben. Damit wird erstmals ein deutscher Staatsangehöriger zur Strafverfolgung an das Ausland ausgeliefert (OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2004, Az.: (2) 4 Ausl. A 64/04 (227/04)).
Die Sperrwirkung des Art. 16 Abs. 2 GG wird vom (neuen) Europäischen Haftbefehlsgesetz (EuHbG) durchbrochen, das der Bundestag im Juni abgesegnet hat und das am 23.08.2004 in Kraft getreten ist.
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