Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat sich auf Antrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz am 08.09.2004 dafür ausgesprochen, das Internet als vollwertiges Veröffentlichungsmedium für gerichtliche Bekanntmachungen zuzulassen. Die Justiz erhofft sich nach Angaben des Bremer Justizsenators Henning Scherf (SPD) von dieser Maßnahme eine Verbesserung des Services für die Bürger bei gleichzeitiger Senkung der Kosten für Gerichte und Parteien.
Siehe auch: Viefhues/Scherf, Elektronischer Rechtsverkehr - eine Herausforderung für Justiz und Anwaltschaft, MMR 2001, 596
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