"Hi, kennt sich jemand mit den Wahlpflichtfächern in Hessen aus?Siehe einerseits die Anlage zu § 1 HessJAO und andererseits § 3 Abs. 3 HessJAO. Es gibt sicherlich ausführlichere Rechtsnormen, die aber dann natürlich zu weit bedeutenderen Themen erlassen werden, so zum Beispiel (Achtung, jetzt kommt eine "urban legend"!) zur Einfuhr von Karamelbonbons ... (oh je, jetzt stoße ich schon ins Horn der plumpen EU-Bürokratenkritik)
In meinem Studienplan ist vorgesehen, dass man ab dem 5. Semester Wahlpflichtfächer und Wahlfächer belegen muss. Wieviel Wahlpflichtfächer und wieviel Wahlfächer muss ich besuchen und was ist der Unterschied zwischenden beiden ???
Donnerstag, September 16, 2004
Komplizierte Studienordnung
Aus naheliegenden Gründen möchte ich die folgende Anfrage anonymisiert wiedergeben (Schöpfungshöhe dürfte knapp verfehlt worden sein):
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen