Samstag, September 18, 2004

Originelle Pressemitteilung

In einer gestern veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rückzahlungsforderungen des Bundestagspräsidenten Thierse in Höhe von 21 Mio. Euro gegenüber der CDU infolge des Parteispendenskandals verfassungsmäßig sind. Das Gericht greift in der Begründung seiner Entscheidung eine Argumentation auf, die maßgeblich mit an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg am Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht (Prof. Dr. Johannes Masing) entwickelt wurde.
Diese Pressemitteilung ist wirklich mal originell ...

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