Samuel Hermann Staub entwickelte 1902 die „positive Vertragsverletzung“ und prägte damit das deutsche Schuldrecht bis heute. Mit Samuel Hermann Staub starb vor 100 Jahren einer der damals bekanntesten deutschen Rechtsanwälte.
Staub trat auch als juristischer Autor in Erscheinung. Seine Kommentierung zum Allgemeinen Handelsgesetzbuch 1893, die heute noch als Großkommentar zum Handelsgesetzbuch eines der Standardwerke zum Handelsgesetzbuch ist, verschaffte ihm große Anerkennung.
(Pressemitteilung des BMJ)
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