Donnerstag, Oktober 28, 2004

Greenpeace siegt im «Gen-Milch»-Streit gegen Müller-Milch

Die Umweltschutz-Organisation «Greenpeace» darf Produkte des Theo-Müller-Konzerns mit dem Titel «Gen-Milch» belegen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln von heute hervor. Die Richter sahen die Kampagne als Meinungsäußerung und folglich grundrechtlich geschützt an. Das OLG gab damit der Berufung von Greenpeace gegen das vorinstanzliche Urteil in zentralen Punkten statt. Die Aktivisten dürfen allerdings nicht mehr in Supermärkten Müller-Produkte mit Warnaufklabern versehen.

OLG Köln, Az.: 15 U 125/04; rechtskräftig, mehr bei Beck Aktuell.

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