Jetzt darf ich auch meinen Senf zum Blog geben. Dann mal los:
Nach wie vor "prüft" die KJM den Antrag auf Anerkennung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia), die nach dem Inkrafttreten des JMStV nötig geworden ist. Begründet wird die mit 10 Monaten reichlich lange Prüfungsfrist vom Präsidenten der KJM (und der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien) mit den "hohen Ansprüchen die das neue Jugendschutzrecht stellt". Merkwürdig ist dabei nur, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ihre Anerkennung sehr viel schneller erhielt.
Ebenfalls geprüft wird das Filtersystem der Internet Content Rating Organisation (ICRA).
Siehe auch den Artikel bei Heise Online
Anscheinend ist eine rechtlich perfekte, aber nicht funktionierende Regulierung der KJM lieber als eine funktionierende. Das läßt befürchten, dass die neuen Jugendschutzregelungen im Internet zu einer praktischen Totgeburt werden.
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