Das in Deutschland übliche Verfahren zur Vergabe von Aufträgen im Nahverkehr verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission gegen EU-Recht. Der Bundesrepublik droht deshalb möglicherweise ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies geht aus einem Bericht des «Tagesspiegels» vom 22.10.2004 hervor. Im Falle einer Verurteilung müsse die Bundesrepublik mit einer Millionenstrafe rechnen. Die Deutsche Bahn könne ein Umsatzvolumen in Milliardenhöhe verlieren, heißt es in dem Bericht.
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