Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf das Fürstenhaus Thurn und Taxis seine Bibliothek nicht verkaufen. Damit bestätigte das Münchner Gericht Auflagen aus dem Jahr 1943, gegen die Thurn-und-Taxis-Erbe Albert geklagt hatte. Die Adelsfamilie sei damit weiterhin verpflichtet, für den Bestand der wertvollen Bibliothek zu sorgen, erklärte am 12.11.2004 ein Justizsprecher. Herausragende Kulturgüter aus dem Thurn und Taxis-Besitz stünden unter dem besonderen Schutz des Staates und dürften nur mit Genehmigung abgegeben werden.
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