Samstag, November 13, 2004

BayObLG: Thurn und Taxis darf Bibliothek nicht verkaufen

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf das Fürstenhaus Thurn und Taxis seine Bibliothek nicht verkaufen. Damit bestätigte das Münchner Gericht Auflagen aus dem Jahr 1943, gegen die Thurn-und-Taxis-Erbe Albert geklagt hatte. Die Adelsfamilie sei damit weiterhin verpflichtet, für den Bestand der wertvollen Bibliothek zu sorgen, erklärte am 12.11.2004 ein Justizsprecher. Herausragende Kulturgüter aus dem Thurn und Taxis-Besitz stünden unter dem besonderen Schutz des Staates und dürften nur mit Genehmigung abgegeben werden.

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