Eine Bekannte hat sich ein Notebook gekauft. Von Gericom (dass das ein Fehler war, weiss sie jetzt auch) und zwar bei Saturn. Dieses Notebook hat einen Defekt an der Graphikkarte und nicht nur einmal, sondern inzwischen das dritte Mal. Jetzt will sie das Ding loswerden, verständlich.
Gericom bzw. Saturn stellt sich auf den Standpunkt, dass der Defekt nicht in den ersten sechs Monaten aufgetreten war, sie ihn deshalb nur aus Kulanz beseitigt haben und sie daher nur zurücktreten kann, wenn sie die gezogenen Nutzungen bezahlt. Ich meine, das klingt stark nach einer Umgehung des Gewährleistungsrechts, besonders weil Graphikkarten eigentlich wegen Abnutzung o.ä. nicht ausfallen und der Defekt daher ursprünglich sein muss. Was meint Ihr?
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