In Zukunft wird es drei neue Fachanwaltschaften geben: den Fachanwalt für Medizinrecht, den Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie den Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dies beschloss die Satzungsversammlung der Deutschen Anwaltschaft auf einer Tagung am gestrigen Montag in Berlin. In der Vergangenheit hatte der Deutsche Anwaltverein immer wieder gefordert, die Zahl der Fachanwaltschaft auszuweiten. Eine ganze Reihe von Fachanwaltschaften steht noch in den Startlöchern (zB Erbrecht und privates Baurecht). Bisher gibt es Fachanwaltschaften für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
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