In dem inzwischen eher berüchtigten "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle soll die Privatkopie erhalten bleiben. Was wie eine gute Nachricht klingt, ist in Wahrheit keine so gute. Es gibt keine Ausnahmen für wissenschaftliche Einrichtungen, so dass "Subito" wohl das schnelle Aus droht. Digital Rights Management wird das Übrige zum Aussterben legaler privater Kopien tun. Eine Bagatellklausel soll zwar Verbraucher vor strafrechtlicher Verfolgung schützen, sagt aber nach einem Bericht des Spiegel nichts über Schadensersatzforderungen. Wie beruhigend, wenn man weiss, dass die Musikindustrie strafrechtlich sowieso nur gegen kommerzielle Anbieter vorgeht.
Anscheinend hat sich in Deutschland die Erkenntnis noch nicht verbreitet, dass es beim Urheberrecht um einen Ausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interessen geht. Oder wie Lawrence Lessig (pdf) schreibt "mehr ist nicht zwangsläufig besser". Vielleicht kommt die Erkenntnis dem BMJ ja noch...
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