Die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R., wurde erfolgreich wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsrecht abgemahnt, meldet das domainblog. Frau R. erkannte den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Ulm (Az.: 3 O 530/04) an. Ein weiteres einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Verein (LG Ulm, Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.
Die Abmahnwelle kommt also nicht zur Ruhe.
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