Das Bundesverfassungsgericht hat bislang keine Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-IV-Reformen zur inhaltlichen Entscheidung angenommen (Beck Aktuell). Dies berichtet das Nachrichtenmagazin «Spiegel» und bezieht sich dabei auf Informationen zu einem bisher unveröffentlichten Beschluss, in dem sich die Richter ausdrücklich gegen eine vorgezogene verfassungsgerichtliche Prüfung ausgesprochen und den Beschwerdeführer an die Instanzgerichte verwiesen haben sollen.
Welch brutaler Umschwung in der Rechtsprechung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen