Das Bundesverwaltungsgericht ist dem Urteil des VG Köln nicht gefolgt und hat die derzeitige Einberufungspraxis der der Bundeswehr für verfassungsgemäß, aber rechtswidrig erklärt. Danach fand das BVerwG nichts daran auszusetzen, dass der männliche Staatsbürger sich nur bis zum Alter von 23 Jahren der wohltuenden körperlichen Ertüchtigung durch die Bundeswehr unterziehen muss und auch das nur, wenn er nicht verheiratet ist. Immerhin sieht das BVerwG aber, dass möglicherweise die Wehrgerechtigkeit durch die Praxis verletzt sein könnte. Jetzt darf das VG Köln noch einmal entscheiden.
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