Weil die Klausuren im Zweiten Staatsexamen (leider) häufig mietrechtliche Probleme enthalten, kann ein bisschen Wissen um mietrechtliche Grundzusammenhänge nie schaden - schließlich liegt auch der Besuch bei Hemmer & Co bisweilen schon ein paar Monate in der Vergangenheit. Der Hauptgrund ist natürlich, dass man mit diesem Wissen sehr viel besser gewappnet ist, sobald Gespräche in der Kneipe sich in Richtung "Sag mal, Du studierst doch Jura ..." entwickeln.
Wozu auch immer man sich mit diesem garstigen Teil des besonderen Schuldrechts beschäftigen möchte, man sollte einfach einmal einen Blick in ein Skriptum (40 S., PDF) von Prof. Dr. Ingo Fritsche von der nordrhein-westfälischen Fachhochschule für die Rechtspflege werfen. Man sieht dem Skript seine Herkunft zwar an, nützlich ist es aber trotzdem (freilich eher für oberflächliche und ergebnisorientierte Referendare, Studenten sollten - wie so oft - lieber zur JuS-Lern-CD von Thomas Riehm greifen).
(Dank an den Kollegen Christian Säfken)
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