Der Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hält einen Verbotsantrag gegen die NPD trotz der ablehnenden Karlsruher Entscheidung vom März 2003 (siehe NJW 2003, 1577) keineswegs für ausgeschlossen. Es stehe im Ermessen der potenziellen Antragsteller Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, ob sie die NPD per Verbotsantrag oder in der politischen Auseinandersetzung bekämpfen wollten.
[ Beck Aktuell mit Hintergründen ]
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