Mittwoch, Februar 09, 2005

Anklage gegen "Online-Demonstranten"

Dreieinhalb Jahre nach einer "Onlinedemonstration" (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?) gegen die Lufthansa AG müssen sich die Initiatoren nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob Anklage gegen den Anmelder der Domains sooderso.de und libertad.de. Auf beiden Internetseiten war im Sommer 2001 zu dem virtuellen Protest gegen die das Reiseunternehmen aufgerufen worden, weil dieses nach Meinung der Demonstranten mit dem Transport von Abschiebehäftlingen verdiene. Nachdem die verantwortliche Organisation einen Vergleich im Mai vergangenen Jahres abgelehnt hatte, da die Anklage dann hätte anerkannt werden müssen, wurde vor wenigen Wochen der Strafantrag gestellt. Der Seiteninhaber wird sich in Kürze stellvertretend für die Organisation wegen "Anstiftung zur Nötigung", strafbar nach § 240 StGB, verantworten müssen. Der Fall ist ein Novum in der bundesdeutschen Justiz, denn nie zuvor wurde hierzulande ein Rechtsstreit um Legitimation und Folgen einer solchen virtuellen Protestaktion gegen ein Unternehmen ausgefochten.
Artikel bei Telepolis

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