Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist.Diese Entscheidung wird dem Sozialgericht Dortmund unter dem Az. S 36 U 294 / 97 zugeschrieben.
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