Donnerstag, Februar 24, 2005

BVerwG bejaht generell Rechtsanspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen entschieden und dabei klar gestellt, dass prinzipiell auch ein islamischer Verband, sofern er als Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 GG anerkannt ist, einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Einführung von Religionsunterricht an Schulen hat. Nur Bedenken gegen seine Verfassungstreue könnten einem solchen Anspruch entgegen stehen, entschied das höchste Verwaltungsgericht.

BVerwG, Urteil vom 23.02.2005, BVerwG 6 C 2.04. Hintergründe bei Beck Aktuell, siehe auch:

BVerwG, Islamischer Religionsunterricht in Berlin, NVwZ 2000, 922.

Weitere Literaturhinweise bei Beck Aktuell
 

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