Nach Auskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 20.01.2005 hat die Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast am 17.01.2005 ein in ihrem Auftrag angefertigtes Gutachten zum Verbandsklagerecht vorgestellt. Das Gutachten enthalte den Vorschlag für ein «Gesetz zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen (GVMuG)». Den Gesetzesvorschlag kann man hier als PDF abrufen. Die Gesetzesinitiatoren schlagen laut DAV ein einheitliches Gesetz für alle Verbands-, Muster-, Sammel- und Gruppenklagen vor und greifen dabei Regelungen zu Verbandsklagen, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind, auf.
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