Auch ein Politiker, der einer politischen Partei seinen Namen gibt undWer weiß auf Anhieb, um wen es geht?
der Partei die weitere Nutzung seines Namens in der Parteibezeichnung
auch für die Zeit nach seinem Ausscheiden gestattet, kann unter
besonderen Umständen die Nutzung des Namens untersagen.
Kleiner Hinweis für alle, die auf dem Schlauch stehen: Es war ein Urteil des LG Hamburg vom 3. 2. 2004 - 330 O 29/04, abgedruckt in NJW-RR 2005, 187. Zum Nachlesen.
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