Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel (BGH, NJW 2005, 497) soll nach den großen Wogen in der öffentlichen Diskussion jetzt vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen angefochten hatte, legte jetzt Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein. Das teilte sein Stuttgarter Anwalt (und "Altmeister der Verfassungsbeschwerde") Prof. Dr. Rüdiger Zuck am 28.02.2005 mit. Das Karlsruher Gericht bestätigte den Eingang der Beschwerde.
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