"Barmherzig ist jedes Handeln, das ausschließlich zum Wohl des Empfängers der Barmherzigung (Bebarmherzigter) erfolgt.(Gefunden bei Juri§tenpack Aug§burg)
Dabei ist darauf zu achten, dass der Bebarmherzigte den barmherzigen Aspekt der Barmherzigung erkennt und der Barmherziger die Barmherzigung nicht zum eigenen Vorteil oder um sich zu profilieren begeht."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen