Dienstag, März 15, 2005

Überflüssige Definitionen

"Barmherzig ist jedes Handeln, das ausschließlich zum Wohl des Empfängers der Barmherzigung (Bebarmherzigter) erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass der Bebarmherzigte den barmherzigen Aspekt der Barmherzigung erkennt und der Barmherziger die Barmherzigung nicht zum eigenen Vorteil oder um sich zu profilieren begeht."
(Gefunden bei Juri§tenpack Aug§burg)
 

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