Dienstag, März 22, 2005

Der betrunkene Zeuge

Das Leben schreibt bekanntlich die besten Geschichten: Gerichtsshow-verwöhnte Prozessbeobachter in einem (hier nicht zu nennenden) Berliner Strafgericht konnten heute erleben, wie der Hauptbelastungszeuge der Anklage zum Terminsaufruf fast eine Viertelstunde unauffindbar blieb, obwohl ihn die anderen Zeugen zuvor im Wartebereich gesehen hatten, also sicher waren, dass der Mann schon im Gerichtsgebäude war. Nachdem der Mann dann schließlich aufgetaucht war, erklärte er dem tobenden Richter, dass er "an der Bar" noch einen "gehoben" habe.

"Erstens", belehrte nun der Richter, "heißt das bei uns Kantine und nicht Bar. Und zweitens kann es doch wohl nicht ihr Ernst sein, dass sie vor Ihrer Zeugenaussage trinken. Außerdem kann es doch nicht nur "einer" gewesen sein, weil Sie auf mich einen betrunkenen Eindruck machen!"

"Das liegt dann wohl daran, dass ich schon zu Hause getrunken habe."

Eine Ordnungsstrafe lag in der Luft. Der Richter belehrte die staunende Öffentlichkeit sodann mit einer Lektion "StPO für Insider":

"Als Zeuge hat man nüchtern vor Gericht zu erscheinen." Der Wahrheitsfindung hätte das in diesem Fall sicher nicht geholfen, wie sich später herausstellte ...
 

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