Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf die Produkte des Milch-Konzerns Müller doch nicht als «Gen-Milch» bezeichnen. Das entschied das Kölner Landgericht gestern, obwohl das Oberlandesgericht Köln erst im Oktober 2004 die Bezeichnung von «Gen-Milch» zugelassen und Greenpeace lediglich Warnaufkleber auf Müller-Produkten verboten hatte. Nach zahlreichen bundesweiten Greenpeace-Kampagnen gegen Müller-Produkte in den vergangenen Monaten klagte der Müller-Konzern nach «existenzbedrohenden Schäden» nun erneut auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen.
LG Köln, Urteil vom 16.03.2005, 28 O 64/05, Beck Aktuell
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