"Schließlich könnte man Magnus Gäfgen (ihn hat das Landgericht Frankfurt/Main rechtskräftig als Mörder verurteilt) sogar unter Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention subsumieren. Wer so etwas tut, ist ein Unmensch, ein Nicht-Mensch und damit ein ,Niemand'. Und ,Niemand' darf bekanntlich der Folter unterzogen werden."Die Frankfurter Rundschau berichtet vom umstrittenen Leserbrief des Berliner Richters Andreas Ohlsen (veröffentlicht im Tagesspiegel). In der Sache werden wir bald Neues hören ...
Donnerstag, März 24, 2005
"Niemand darf gefoltert werden."
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