Dienstag, April 12, 2005

Der "Dritte Senat" des BVerfG

Justizministerin Brigitte Zypries war es, Generalbundesanwalt Kai Nehm auch und die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, ebenfalls: sie alle waren zu Beginn ihrer Karriere einmal wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht.

Um in die Führungspositionen der deutschen Justiz zu gelangen, scheint es fast schon zur Pflicht geworden zu sein, einmal in Karlsruhe am höchsten deutschen Gericht gearbeitet zu haben. Aber wie schaffen junge Juristen den Sprung, und was erwartet sie dort?

Die FAZ klärt auf (Dank an Thomas Maier).

Besseren Einblick dürfte man aber durch die Lektüre der Werke "Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts" (Nomos-Verlag, 1996) und "Verfassungslyrik" (Nomos-Verlag, 2001) erhalten. Auch die Festschrift "Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung" ist immer ein guter Literaturtip.

Außerdem zum Thema: § 13 GOBVerfG sowie der Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1997 in dem Verfahren 2 BvQ 1/97 (juris).

Wer prinzipiell keine Nicht-Online-Quellen mehr anfasst, mag mit diesem Artikel Vorlieb nehmen.

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