Nach jahrelangem Streit (und erbittertem, ideologisch motiviertem Widerstand der Grünen) hat der Bundestag nun die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein heute in erster Lesung behandelter rot-grüner Gesetzentwurf erweitert den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Die Höchststrafen liegen zwischen zwei und drei Jahren. In die gleiche Richtung zielen Gesetzentwürfe der Union, der FDP und des Bundesrates. Die Schätzungen über die Schäden durch Graffiti-Schmierereien variieren zwischen 200 und 500 Millionen Euro pro Jahr.
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Siehe auch:
OLG Dresden, Strafbarkeit von Graffiti-Schmierereien, NZM 2004, 638
Mersson, Straffreiheit von Graffiti-Schmierern - Schritte in die falsche Richtung, NZM 1999, 447
Wesel, Nachdenken über Graffiti, NJW 1997, 1965
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