Das Landgericht Düsseldorf hat seine einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005 gegen den Betreiber der Pseudo-Suchmaschine Das-Web.net bestätigt, in welcher es die Kopplung einer Marke mit AdSense-Anzeigen für Wettbewerber des Markeninhabers untersagte (AZ: 2a O 10/05). Peter Zinke hatte die Verfügung gegen eine Seite erwirkt, auf der oben und unten seine geschützte Marke "ALADON Peter Zinke" und seine Branche (Vermittlung von privaten Krankenversicherungen) genannt wurden. Dazwischen standen mehre Anzeigen von Mitbewerbern Zinkes, die auf deren Webseiten verlinkten. Die Verknüpfung zu Zinkes Seite erfolgte erst weiter unten auf der Seite.
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