Ob es durch Setzen eines Deep-Links zur Nutzung von Inhalten auf der verwiesenen Internetseite kommt, ist von der Frage zu trennen, ob es auch schon auf der verweisenden Seite durch die grafische Gestaltung des Links (sog. "thumbnails") zu einer Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung kommt.Zweiter Leitsatz der JurPC-Redaktion zum Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, 308 O 449/03 - Thumbnails
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