Der Zweite Senat des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen vierfachen Mordversuchs und vier Sprengstoffanschlägen zu dreizehn Jahren Haft verurteilen Mitglieds der „Antiimperialistischen Zelle“ zurückgewiesen, aber von Strafgesetzgeber und Ermittlungsbehörden sichernde Maßnahmen gegenüber informationstechnischen Entwicklungen verlangt. Der Beschwerdeführer hatte sich gegen die – im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durchgeführte – polizeiliche Überwachung mit dem satellitengestützten Ortungssystem GPS und die Verwertung der aus dieser Observation gewonnenen Erkenntnisse gewandt.
Gesetzliche Grundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz des GPS und die anschließende Verwertung dieser Beweise ist § 100 c Abs. 1 Nr. 1 lit. b StPO. Die Vorschrift ist verfassungsgemäß.
Pressemitteilung des BVerfG
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