Die Wehrpflicht und die Frage der Wehrgerechtigkeit kommen auf Initiative des Kölner Verwaltungsgerichts erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Die Kölner Richter setzten heute drei Klagen von Wehrpflichtigen gegen ihre Einberufung aus. Das Gericht legte die Frage, ob die gesetzlich geregelte Einberufungspraxis gegen die Wehrgerechtigkeit und damit gegen das Grundgesetz verstößt, den Verfassungsrichtern in Karlsruhe vor. Diese müssen jetzt prüfen, ob sie die Kölner Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Entscheidung annehmen.
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Siehe zuletzt das Urteil des BVerwG vom 19.01.2005, 6 C 9.04 ("Die derzeitige Einberufungspraxis, wonach auf Grund zahlreicher Ausnahmeregelungen praktisch nur jeder dritte junge Mann Wehrdienst ableisten muss, verletzt nicht den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, der als Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Art. 3 GG auf eine umfassende und gleichmäßige Verwirklichung der in Art. 12a GG vorgesehenen Wehrpflicht gerichtet ist.").
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