Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek beschlossen, durch die der Sammelauftrag der Bibliothek auf Publikationen im Netz erweitert wird. "Damit sollen neben den bislang nur in körperlicher Form gesammelten Medienwerken, wie Bücher und Tonträger, auch die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen auf Dauer für Literatur, Wissenschaft und Praxis gesichert und zugänglich gemacht werden", heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Außerdem wird der Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" in "Deutsche Nationalbibliothek" geändert.
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