Mittwoch, Mai 04, 2005

Diskriminierung?

Wer im CONMUX als Kellner arbeiten möchte, muss drei Bedingungen erfüllen:
1. weiblich sein
2. kahlrasiert sein
3. unfreundlich sein.

Eines dieser Kriterien darf ausgelassen werden. D.h. es kellnern im CONMUX
1. langhaarige, unfreundliche Frauen,
2. kahlrasierte, unfreundliche Männer
3. freundliche, kahlrasierte Frauen.
Könnte dieses Anforderungsprofil auch vor den strengen Maßstäben des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bestehen?

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