Peter Ströbel bezweifelt im NJW-Editorial 4/2005 die Vereinbarkeit der Juristenausbildung mit dem Bologna-Modell und vertritt die Auffassung, dass „der Bachelor … niemals ein ausreichend ausgebildeter Jurist sein kann“. Dem ist zu widersprechen.Richter am AG Professor Dr. Peter Ries, Berlin, in der NJW (NJW-aktuell Heft 19/2005, Seite XX)
Gewagt:
"Die Regelstudienzeit für die geplanten Bachelor-Studiengänge soll zwischen drei und vier Jahren betragen. Dieser Zeitraum reicht für ein fundiertes Jura-Studium aus."Dem ist zu widersprechen.
1 Kommentar:
natürlich qualifiziert der bachelor of laws in seiner derzeitigen gestalt nicht zum richteramt. das modell, welches an der universität greifswald gefahren wird, bietet jedoch eine hervorragende basis für eine zum richteramt qualifizierenden master.
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