Zwei Ärzte der Landesklinik Brandenburg/Havel, die einem Sexualstraftäter Ausgang gewährten, sind am 17.05.2005 vom Landgericht Potsdam jeweils zu Freiheitsstrafen von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Verurteilte hatte während seines Ausgangs 1998 unter anderem zwei Morde begangen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten Freispruch beantragt.
Hintergrundinformationen bei Beck Aktuell, siehe außerdem zum Thema:
BGH, Strafbarkeit der Klinikärzte bei Straftaten des Untergebrachten während Ausgangs, NJW 2004, 237
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