In der Bundeswehr dürfen künftig nicht nur Soldatinnen, sondern auch männliche Rekruten einen Pferdeschwanz tragen. Das Truppendienstgericht Süd in München verwarf den sogenannten Haar-und-Bart-Erlass der Bundeswehr, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthält, als verfassungswidrig. Anlass war die Klage eines 18-jährigen Soldaten. Er hatte sich gesträubt, seinen 25 Zentimeter langen Zopf abzuschneiden. Wegen Befehlsverweigerung war er in eine Zelle gesperrt und vom Kompaniechef mit 150 Euro Geldbuße belegt worden. Nachdem Vorgesetzte ihm bis zu drei Wochen Arrest angedroht hatten, trennte sich der junge Mann zwar von seinem Kopfschmuck, legte aber Beschwerde ein.
Vom Untergang der Verteidigungsfähigkeit des Landes berichtet Deutschlands Nachrichtenmagazin Nummer eins.
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