Erhalten Verkäufer zu viele negative Bewertungen durch andere Nutzer und sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Webauktionshauses für diesen Fall ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen vor, so ist der Rauswurf rechtens. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschieden (Az. 7 U 169/04) und dem Versteigerungshaus eBay Recht gegeben.
[heise online]
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