Der Welfenprinz Ernst August von Hannover gilt künftig wegen gefährlicher Körperverletzung als vorbestraft. Seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro sei rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht Celle am Montag mit. Der Anwalt des Prinzen habe die Revision gegen das Urteil offiziell zurückgezogen. Der Verteidiger hatte angekündigt, eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzustreben. Eine Begründung nannte er nicht, meldet
FAZ.NET
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