Von Referendaren ist angeregt worden, den Vordruck für die Einverständniserklärung der Ausbildungsstellle in englischer Sprache aufzulegen. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die Verwendung des Vordrucks ist nicht zwingend, er ist für die Ableistung eines Ausbildungsabschnitts im Ausland ohnehin nicht gut geeignet! Es genügt, die Korrespondenz mit der Ausbildungsstelle vorzulegen (auch wenn die Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt ist); die Sprachen englisch, französisch und spanisch bereiten keine Schwierigkeiten. Wichtig ist, dass der Ausbildungszeitraum, der verantwortliche Ausbilder und die volle Postanschrift der Ausbildungsstelle ersichtlich sind; die Angabe der Faxnummer ist hilfreich.Wieder einmal ein Beweis dafür, wie dienstleistungsorientiert die Referendarabteilung des Kammergerichts ist. Vielen Dank im Namen aller Berliner Referendare!
Mittwoch, Juni 29, 2005
Serviceorientierung
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